Sicherheitshaken Ref. 40
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Karabiner aus Stahl mit manueller Schraubverriegelung
• Länge 100 mm
• Öffnung: 18 mm
• Widerstand: 22 kN
Entspricht der Norm EN 362.
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Sicherheitskarabiner Ref. 40 – PSA-zertifiziert nach EN 362 SASSI France
Der Sicherheitskarabiner Ref. 40 ist ein manuell verschließbarer PSA-Verbinder aus Stahl mit Schraubverschluss, konform EN 362, hergestellt gemäß den Anforderungen der EU-Verordnung 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung. Festigkeit: 25 kN. Entwickelt für die Standardverbindung bei Positionierungsarbeiten.
Technische Eigenschaften
- Material: Stahl
- Verriegelung: manueller Schraubverschluss
- Länge 100 mm – Öffnung 15 mm
- Festigkeit: 25 kN
- Norm: konform EN 362 – EU-Verordnung 2016/425 PSA
- Obligatorische CE-Kennzeichnung
Materialien und Herstellung
Der Stahlkarabiner Ref. 40 wird vor der Markteinführung normativen Festigkeitstests unterzogen. Die Festigkeit von 25 kN ist die minimale garantierte Kraft gemäß der Norm EN 362. Das manuelle Schraubverriegelungssystem ist so konzipiert, dass es versehentlichem Öffnen bei Stürzen oder Stößen widersteht. SASSI France wählt Verbinder aus, die den behördlichen Anforderungen für Arbeiten in der Höhe in Frankreich und Europa entsprechen.
Für welche Fachleute?
Für Handwerker und Fachleute, die Arbeiten in der Höhe ausführen (Arbeitsgesetzbuch R.4323-91): Dachdecker, Zimmerleute, Fassadenbauer, Gerüstbauer, Netzelektriker. Muss unbedingt mit einem Absturzsicherungsgeschirr gemäß EN 361 und einem zertifizierten Verbindungsmittel gemäß EN 354 verwendet werden.
Häufig gestellte Fragen
Ist dieser Karabiner CE-zertifiziert und entspricht er den französischen Normen?
Ja. Der Karabiner Ref. 40 trägt die CE-Kennzeichnung und entspricht der Norm EN 362 sowie der EU-Verordnung 2016/425. Diese Zertifizierungen sind für PSA der Kategorie III (Schutz vor tödlichen Risiken) obligatorisch.
Wie hoch ist die maximal zulässige Stoßkraft bei diesem Karabiner?
Die Nennfestigkeit des Ref. 40 beträgt 25 kN. Bei Verwendung mit einem Falldämpfer (EN 355) wird die auf den Körper übertragene Stoßkraft auf maximal 6 kN begrenzt. SASSI empfiehlt die Verwendung dieses Karabiners mit einem vollständigen Absturzsicherungssystem gemäß EN 363.
Wie lang ist die gesetzliche Lebensdauer eines PSA-Karabiners?
Absturzsicherungs-PSA muss jährlich von einer sachkundigen Person überprüft und gemäß den Anweisungen des Herstellers ausgetauscht werden (in der Regel maximal 10 Jahre oder sofort nach einem Sturz). Jede PSA, die einen Sturz erlitten hat, muss außer Betrieb genommen und vor der Wiederverwendung überprüft werden.