Mousqueton de sécurité Réf. 38 en acier, SASSI France

Sicherheitshaken Art.-Nr. 38

€50,00
Angebotspreis  €50,00 Normaler Preis 
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Mousqueton de sécurité Réf. 38 en acier, SASSI France
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Sicherheitshaken Art.-Nr. 38

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Karabiner aus Stahl mit automatischer Doppelverriegelung und drehbarem Wirbel

• Öffnung: 20 mm

• Widerstandsfähigkeit: 25 kN

• Entspricht der Norm EN 362.

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Sicherheitskarabiner Ref. 38, PSA zertifiziert nach EN 362 SASSI Frankreich

Der Sicherheitskarabiner Ref. 38 ist ein selbstverriegelnder, doppeltwirkender PSA-Verbinder mit rotierendem Stahlwirbel, konform mit EN 362, hergestellt gemäß den Anforderungen der EU-Verordnung 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung. Bruchlast: 25 kN. Entwickelt für Verbindungsmittel und Sicherungsseile, die eine freie Rotation erfordern.

Technische Eigenschaften

  • Material: Stahl
  • Verriegelung: automatische Doppelverriegelung mit Drehgelenk
  • Verdrehsicherung
  • Bruchlast: 25 kN
  • Norm: konform EN 362, EU-Verordnung 2016/425 PSA
  • CE-Kennzeichnung obligatorisch

Materialien und Herstellung

Der Stahlkarabiner Ref. 38 wird vor der Markteinführung normativen Belastungstests unterzogen. Die Bruchlast von 25 kN ist die garantierte Mindestfestigkeit gemäß der Norm EN 362. Das Verriegelungssystem mit automatischer Doppelverriegelung und Drehgelenk ist so konzipiert, dass es versehentlichen Öffnungen bei Stürzen oder Stößen widersteht. SASSI Frankreich wählt Verbinder aus, die den behördlichen Anforderungen für Arbeiten in der Höhe in Frankreich und Europa entsprechen.

Für welche Fachkräfte?

Für Handwerker und Fachkräfte, die Arbeiten in der Höhe ausführen (Arbeitsgesetzbuch R.4323-91): Dachdecker, Zimmerleute, Fassadenbauer, Gerüstbauer, Netzelektriker. Muss zwingend mit einem Absturzgurt nach EN 361 und einem zertifizierten Verbindungsmittel nach EN 354 verwendet werden.

Häufig gestellte Fragen

Ist dieser Karabiner CE-zertifiziert und entspricht er den französischen Normen?

Ja. Der Karabiner Ref. 38 trägt die CE-Kennzeichnung und entspricht der Norm EN 362 sowie der EU-Verordnung 2016/425. Diese Zertifizierungen sind für PSA der Kategorie III (Schutz gegen tödliche Risiken) obligatorisch.

Wie hoch ist die maximal zulässige Stoßkraft mit diesem Karabiner?

Die Nennfestigkeit des Ref. 38 beträgt 25 kN. Bei Verwendung mit einem Falldämpfer (EN 355) ist die auf den Körper übertragene Stoßkraft auf maximal 6 kN begrenzt. SASSI empfiehlt, diesen Karabiner mit einem vollständigen Absturzsicherungssystem gemäß EN 363 zu verwenden.

Wie lange ist die gesetzliche Lebensdauer eines PSA-Karabiners?

Absturzsicherungs-PSA muss jährlich von einer sachkundigen Person überprüft und gemäß den Anweisungen des Herstellers ausgetauscht werden (in der Regel maximal 10 Jahre oder sofort nach einem Sturz). Jede PSA, die einen Sturz erlitten hat, muss außer Betrieb genommen und vor der Wiederverwendung überprüft werden.