Sicherheitshaken Art.-Nr. 37

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€12,00
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Karabiner aus Stahl mit doppelwirkender Selbstverriegelung.
Bruchlast: 25 kN
Öffnung: 20 mm.

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Sicherheitskarabiner Ref. 37 – PSA-zertifiziert nach EN 362 SASSI France

Der Sicherheitskarabiner Ref. 37 ist ein PSA-Verbinder mit automatischer Doppelverriegelung aus Stahl, EN 362-konform, hergestellt gemäß den Anforderungen der EU-Verordnung 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen. Festigkeit: 25 kN. Konzipiert für Absturzsicherungssysteme und Arbeitsplatzpositionierungsleinen.

Technische Eigenschaften

  • Material: Stahl
  • Verriegelung: automatische Doppelverriegelung
  • Öffnung 20 mm
  • Festigkeit: 25 kN
  • Norm: entspricht EN 362 – EU-Verordnung 2016/425 PSA
  • Obligatorische CE-Kennzeichnung

Materialien und Herstellung

Der Karabiner Ref. 37 aus Stahl wird vor der Vermarktung normativen Festigkeitsprüfungen unterzogen. Die Festigkeit von 25 kN ist die garantierte Mindestkraft gemäß der Norm EN 362. Das Verriegelungssystem mit automatischer Doppelverriegelung ist so konzipiert, dass es unbeabsichtigtem Öffnen bei Stürzen oder Stößen widersteht. SASSI France wählt Verbinder aus, die den gesetzlichen Anforderungen für Arbeiten in der Höhe in Frankreich und Europa entsprechen.

Für welche Fachkräfte?

Bestimmt für Handwerker und Fachkräfte, die Arbeiten in der Höhe durchführen (Arbeitsgesetzbuch R.4323-91): Dachdecker, Zimmerer, Fassadenbauer, Strukturmonteure, Netzmonteure. Obligatorisch zu verwenden mit einem EN 361-konformen Auffanggurt und einem EN 354-zertifizierten Verbindungsmittel.

Häufig gestellte Fragen

Ist dieser Karabiner CE-zertifiziert und entspricht er den französischen Normen?

Ja. Der Karabiner Ref. 37 trägt die CE-Kennzeichnung und entspricht der Norm EN 362 sowie der EU-Verordnung 2016/425. Diese Zertifizierungen sind für PSA der Kategorie III (Schutz vor tödlichen Risiken) obligatorisch.

Wie hoch ist die maximal zulässige Stoßkraft mit diesem Karabiner?

Die Nennfestigkeit des Ref. 37 beträgt 25 kN. Bei Verwendung mit einem Falldämpfer (EN 355) ist die auf den Körper übertragene Stoßkraft auf maximal 6 kN begrenzt. SASSI empfiehlt, diesen Karabiner mit einem vollständigen Absturzsicherungssystem gemäß EN 363 zu verwenden.

Wie lange ist die gesetzliche Lebensdauer eines PSA-Karabiners?

Absturzsicherungs-PSA müssen jährlich von einer sachkundigen Person überprüft und gemäß den Anweisungen des Herstellers ersetzt werden (im Allgemeinen maximal 10 Jahre oder sofort nach einem Sturz). Jede PSA, die einen Sturz erlitten hat, muss außer Betrieb genommen und vor der Wiederverwendung überprüft werden.