Verlängerung Ref. 122
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Verbindungsmittel aus statischem Polyamidseil, Durchmesser 10,5 mm, 1 Meter lang mit 2 genähten Schlaufen
• (PRUSIK-Knoten).
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Statische Polyamid-Seilschlinge Ref. 122 – Prusikknoten EN 354
Die Schlinge Ref. 122 ist eine 1 Meter lange Schlinge aus statischem Polyamidseil Ø 10,5 mm mit 2 genähten Schlaufen (Prusikknoten), konform EN 354. Sie wird zusätzlich zu Absturzsicherungssystemen für Halte- und Positionierungsarbeiten eingesetzt.
Technische Eigenschaften
- Statisches Polyamidseil Ø 10,5 mm
- Länge: 1 Meter
- 2 genähte Schlaufen – Prusikknoten
- Norm: EN 354
- CE-Kennzeichnung – PSA Kategorie III
Materialien und Herstellung
Der Prusikknoten der Schlaufen des Ref. 122 ist ein Reibungsknoten, der eine Positionseinstellung am Seil ermöglicht. Die genähten Schlaufen verstärken den Abschluss für maximale Festigkeit. Das statische Polyamidseil Ø 10,5 mm bietet den idealen Kompromiss zwischen Festigkeit (>20 kN) und einfacher Handhabung.
Für welche Fachleute?
Wird von Seiltechnikern, Baumpflegern, Dachdeckern und Fachleuten verwendet, die Seiltechniken für Höhenarbeiten beherrschen. Der Prusikknoten erfordert eine entsprechende Schulung für seine sichere Verwendung.
Häufig gestellte Fragen
Erfordert der Prusikknoten eine spezielle Schulung?
Ja. Die Verwendung des Prusikknotens in einem Sicherheitssystem erfordert eine Schulung in Seiltechniken (Arbeitsschutzgesetz R.4323-91). SASSI empfiehlt, diese PSA nicht ohne vorherige entsprechende Schulung zu verwenden.
Kann diese Schlinge mit einem Abseilgerät oder Steigklemme verwendet werden?
Der Ref. 122 ist eine einfache Schlinge. Ihre Verwendung mit Steig- und Abseilgeräten muss den Anweisungen des Herstellers dieser Geräte und den Empfehlungen Ihres gesamten Absturzsicherungssystems entsprechen.
Wie hoch ist die maximale Lebensdauer dieser Schlinge?
Gemäß den PSA-Normen beträgt die maximale Lebensdauer einer textilen Schlinge 10 Jahre ab Herstellungsdatum, vorbehaltlich jährlicher Inspektion und fehlender Schäden. Jede Schlinge, die einem Sturzschock ausgesetzt war, muss sofort außer Betrieb genommen werden.